Vor der Einreise

Ich stelle mir vor, ich bereite meinen Auslandsaufenthalt an der Karlshochschule vor. Dafür muss ich einige Formalitäten beachten, wie z.B. eine gültige Krankenversicherung oder ein Visum. Auch ist es wichtig, dass ich rechtzeitig nach einer Wohnung in Karlsruhe suche. Hier finde ich Informationen, was ich vor meiner Einreise beachten muss. Das International Office berät mich in meiner Vorbereitung.

Visum

Staatsangehörige aus Staaten außerhalb der EU oder des EWR, die in Deutschland studieren möchten, benötigen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis bzw. ein Studentenvisum zur Einreise.

Studienbewerber*innen aus bestimmten Ländern können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Bleiben sie länger als 90 Tage, benötigen sie eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende. Diese Aufenthaltserlaubnis muss in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Dies gilt für Folgende Länder.

Ausländische Staatsangehörige aus anderen Ländern, die mit einem nationalen Visum nach Deutschland einreisen, erhalten dieses meistens mit einer Gültigkeit von 90 Tagen. Vor Ablauf des Visums müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen. Für einige Länder wird das Visum für die gesamte Dauer des Studienaufenthalts ausgestellt; in diesem Fall ist keine Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung notwendig.

Staatsangehörige, die mit einem Touristenvisum einreisen, können dies nach Einreise nicht in ein Studienvisum umwandeln.

Mit dem Visumsantrag muss u.a. die Zulassung der Karlshochschule (letter of acceptance) und der Nachweis über die Finanzierung der Lebenshaltungskosten aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen eingereicht werden. Details zum Visumsantragsverfahren erhalten Studierende bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in ihrem Heimatland oder auf den Internetseiten der Botschaft und des Auswärtigen Amts.

Wichtig: Bitte beginne mit dem Visumprozess so früh wie möglich, damit du dein Visum rechtzeitig erhältst und zum gewünschten Zeitpunkt einreisen kannst.

Alle Angaben zu den Regularien sind ohne Gewähr. Bitte informiere dich über die aktuellen Anforderungen bei der deutschen Botschaft oder Konsulat in deinem Heimatland.

Hier geht es zum Visa-Navigator des Auswärtigen Amtes und Informationen zum Schengen Visa.

Krankenversicherung

Internationale Studierende müssen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen, um an einer deutschen Hochschule immatrikuliert zu werden. Mit Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums bestehen Sozialversicherungsabkommen. Sind Studierende in ihren Heimatländern gesetzlich versichert, erhalten sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Bei Vorlage der EHIC können Studierende den Versicherungsschutz in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nehmen.

Studierende aus der Türkei: Deutschland hat ein spezielles Abkommen mit der Türkei durch das türkische Krankenversicherungen anerkannt werden. Um die Anerkennung durchzuführen, wird das A/T11 Zertifikat benötigt. Bitte kontaktiere deine türkische Krankenversicherung, dass sie dir dieses Zertifkat ausstellt.

Auch andere Krankenversicherungen aus dem Ausland können unter Umständen in Deutschland anerkannt werden. Um dies prüfen zu können, müssen die Studierenden den genauen Leistungskatalog sowie die Daten der Gültigkeit der abgeschlossenen Krankenversicherung in Deutsch oder Englisch mitbringen. Diese werden einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung zur Prüfung der Anerkennung vorgelegt.

Durch eine Änderung, werden die meisten Versicherung nicht mehr anerkannt, daher empfehlen wir nicht-europäischen Studierende eine gesetzliche oder private Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt u.a. die medizinische Behandlung durch Ärzte und Zahnärzte, Krankenhausaufenthalte sowie die Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln ab.

Wichtig: Eine Reise- oder Auslandsversicherung ist in den meisten Fällen nicht ausreichend für eine Immatrikulation.

Solltest du planen während deines Aufenthalts einen Studentenwerkvertrag, einen Hiwi-Job oder eine geringfügige Beschäftigung aufzunehmen, besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer deutschen Krankenversicherung.

Bankkonto

Wir empfehlen allen Studierenden, die nicht aus der EU kommen, ein Bankkonto in Deutschland zu eröffnen, da bei ausländischen Bankkonten für jede Transaktion und Bargeldabhebung Gebühren und Kosten anfallen können.

Falls das Studium mit einem Studienjob finanziert werden sollen, verlangen Arbeitgeber grundsätzlich ein deutsches Bankkonto für die Überweisung des Gehaltes. Die meisten deutschen Banken verfügen über Konten speziell für Studierende, für deren Eröffnung oft keine Gebühren anfallen und das problemlos nach Beendigung Ihres Studiums geschlossen werden kann.

Unterkunft

Es ist nicht immer einfach eine Wohnung in Karlsruhe zu finden, da gerade zu Semesterstart viele Studierende auf Wohnungssuche sind. Deshalb ist es wichtig, dass du die Wohnungssuche so früh wie möglich startest, schon vor deiner Ankunft in Karlsruhe! Karlshochschule vermittelt keine Zimmer und hat selbst kein Wohnheim- es liegt in deiner Veranwortung eine Wohnung zu finden. Wir versuchen dich bei deiner Wohnungssuche zu unterstützen, indem wir Informationen zur Bewerbung in einem Studierendenwohnheim oder Links zur Suche einer WG bereitstellen. Du findest alle Links und Tipps hier.