Auslandssemester an der Karlshochschule
Austauschstudierende*r von einer der vielen Partnerhochschulen aus der ganzen Welt kommen an die Karlshochschule. Internationalität und der Austausch zwischen den Kulturen sind bei uns ganz alltäglich. An unserer kleinen internationalen Hochschule erhältst du individuelle Unterstützung bei deiner Bewerbung, der Vorbereitung für deine Ankunft, bei bürokratischen Prozessen und allen Fragen vor Ort. Durch das Orientierungsprogramm und interkulturellen Aktivitäten während des Semesters erhältst du alle wichtigen Informationen und fühlst dich schnell an der Karlshochschule zu Hause.
Austauschstudierende können ihr Auslandssemester im Rahmen offizieller Austauschabkommen mit unseren Partnerhochschulen (ERASMUS+ oder bilaterale Abkommen) an der Karlshochschule verbringen. Sie haben die Möglichkeit, ein Semester oder das ganze akademische Jahr zu uns an die Karlshochschule zu kommen.
Die Bewerbung zu einem Austauschsemester läuft über das International Office der Heimatinstitution, Partnerhochschule der Karls. Wer als Austauschstudierende*r zu uns kommen möchte, kontaktiert bitte seine Koordinator*innen und bittet darum, beim International Office der Karlshochschule nominiert zu werden.
Nominierungs- und Bewerbungsfristen: Start des Auslandssemesters zum Wintersemester: 30. April Start des Auslandssemesters zum Sommersemester: 30. Oktober
Eine Bewerbung für das kommende Semester ist nur möglich, wenn eine Nominierung durch die Heimathochschule bei uns vorliegt. Sobald diese bei uns eingeht, nehmen wir Kontakt mit auf und informieren über das weitere Vorgehen. Danach kann man die benötigten Dokumente über unser Online-Bewerbungsportal hochladen. Sobald wir die Bewerbung erhalten und geprüft haben, verschicken wir den Zulassungsbescheid (letter of acceptance) und alle weiteren Informationen zum Auslandsstudium.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Englischkenntnisse B2 oder höher nach CEFR:
Wir akzeptieren die folgenden Dokumente:
Austauschstudierende werden in den regulären Studienbetrieb integriert. Eine Übersicht unserer Bachelorstudiengänge findet man hier auf der Homepage. Darüber hinaus können Deutschkurse belegt werden, die speziell für internationale Studierende angeboten werden, oder einen Sprachkurs in einer weiteren Fremdsprache.
Für Austauschstudierende, die von einer unserer Partnerhochschule an die Karlshochschule kommen, fallen keine zusätzlichen Studiengebühren an.
Für Free-Mover Studierende (s. weiter unten „Free-Mover Studierende“) fallen Studiengebühren an.
Alle Studierende zahlen einen Beitrag von 67,70 € an das Studierendenwerk Karlsruhe, wodurch sie verschiedene Leistungen des Studierendenwerks nutzen können.
Für den Auslandsaufenthalt an der Karlshochschule müssen einige Formalitäten beachtet werden, wie z. B. eine gültige Krankenversicherung oder ein Visum. Auch ist es wichtig, rechtzeitig nach einer Wohnung in Karlsruhe zu suchen. Folgend ist aufgelistet, was vor der Einreise beachtet werden muss. Das International Office berät gerne in der Vorbereitung.
Staatsangehörige aus Staaten außerhalb der EU oder des EWR, die in Deutschland studieren möchten, benötigen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis bzw. ein Studentenvisum zur Einreise. In der Regel werden Studierendenvisa mittlerweile für die gesamte Aufenthaltslänge ausgestellt. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Studierende vor Ablauf des Visums eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Studienbewerber*innen aus bestimmten Ländern können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Bleiben sie länger als 90 Tage, benötigen sie eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende. Diese Aufenthaltserlaubnis muss in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Dies gilt für Folgende Länder.
Wir raten dennoch ALLEN STUDIERENDEN, im Vorfeld ein Studierendenvisum bei der deutschen Vertretung in ihrem Heimatland zu beantragen. Da die Studierendenvisa für Austauschstudierende in der Regel für die gesamte Aufenthaltslänge ausgestellt werden, erübrigt dies den bürokratischen Aufwand vor Ort.
Staatsangehörige, die mit einem Touristenvisum einreisen, können dies nach Einreise nicht in ein Studienvisum umwandeln.
Mit dem Visumsantrag muss u. a. die Zulassung der Karlshochschule (letter of acceptance) und der Nachweis über die Finanzierung der Lebenshaltungskosten aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen eingereicht werden. Details zum Visumsantragsverfahren erhalten Studierende bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in ihrem Heimatland oder auf den Internetseiten der Botschaft und des Auswärtigen Amts.
Wichtig: Den Visumprozess so früh wie möglich beginnen, damit das Visum rechtzeitig erhalten wird und die Einreise zum gewünschten Zeitpunkt stattfinden kann.
Alle Angaben zu den Regularien sind ohne Gewähr. Informationen über die aktuellen Anforderungen bitte bei der deutschen Botschaft oder beim Konsulat des Heimatlandes erfragen.
Hier geht es zum Visa-Navigator des Auswärtigen Amtes.
Internationale Studierende müssen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen, um an einer deutschen Hochschule immatrikuliert zu werden. Mit Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums bestehen Sozialversicherungsabkommen. Sind Studierende in ihren Heimatländern gesetzlich versichert, erhalten sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Bei Vorlage der EHIC können Studierende den Versicherungsschutz in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nehmen.
Studierende aus der Türkei: Deutschland hat ein spezielles Abkommen mit der Türkei durch das türkische Krankenversicherungen anerkannt werden. Um die Anerkennung durchzuführen, wird das A/T11 Zertifikat benötigt. Bitte mit der zuständigen türkischen Krankenversicherung Kontakt aufnehmen, damit sie dieses Zertifikat ausstellt.
Auch andere Krankenversicherungen aus dem Ausland können unter Umständen in Deutschland anerkannt werden. Um dies prüfen zu können, müssen die Studierenden den genauen Leistungskatalog sowie die Daten der Gültigkeit der abgeschlossenen Krankenversicherung in Deutsch oder Englisch mitbringen. Diese werden einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung zur Prüfung der Anerkennung vorgelegt.
Durch eine Änderung werden die meisten Versicherung nicht mehr anerkannt, daher empfehlen wir nicht-europäischen Studierende eine gesetzliche oder private Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt u. a. die medizinische Behandlung durch Ärzte und Zahnärzte, Krankenhausaufenthalte sowie die Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln ab.
Wichtig: Eine Reise- oder Auslandsversicherung ist in den meisten Fällen nicht ausreichend für eine Immatrikulation.
Besteht der Plan, während des Aufenthalts einen Studentenwerkvertrag, einen Hiwi-Job oder eine geringfügige Beschäftigung aufzunehmen, ist der Abschluss einer deutschen Krankenversicherung verpflichtend.
Wir empfehlen allen Studierenden, die nicht aus der EU kommen, ein Bankkonto in Deutschland zu eröffnen, da bei ausländischen Bankkonten für jede Transaktion und Bargeldabhebung Gebühren und Kosten anfallen können.
Falls das Studium mit einem Studienjob finanziert werden soll, verlangen Arbeitgeber grundsätzlich ein deutsches Bankkonto für die Überweisung des Gehaltes. Die meisten deutschen Banken verfügen über Konten speziell für Studierende, für deren Eröffnung oft keine Gebühren anfallen und das problemlos nach Beendigung Ihres Studiums geschlossen werden kann.
Es ist nicht immer einfach, eine Wohnung in Karlsruhe zu finden, da gerade zu Semesterstart viele Studierende auf Wohnungssuche sind. Deshalb ist es wichtig, mit der Wohnungssuche so früh wie möglich zu starten, schon vor der Ankunft in Karlsruhe! Die Karlshochschule vermittelt keine Zimmer und hat selbst kein Wohnheim – es liegt in der eigenen Verantwortung, eine Wohnung zu finden. Wir versuchen, bei der Wohnungssuche zu unterstützen, indem wir Informationen zur Bewerbung in einem Studierendenwohnheim oder Links zur Suche einer WG bereitstellen. Links und Tipps hier.
Zusammen mit unserer Studierendeninitiative „KarlsBuddies“ hilft das International Office während des Orientierungsprogramms, alle bürokratischen Schritte in Angriff zu nehmen, die es im Zuge eines Auslandsstudiums zu erledigen gilt – z. B. die Anmeldung bei der Stadt, die Beantragung eines Aufenthaltstitels, die Auswahl einer Krankenkasse oder die Eröffnung eines Bankkontos. Wir beantworten alle Fragen zu Abläufen an der Hochschule, alltägliche Fragen zum Leben in Karlsruhe und in Deutschland. Gemeinsam mit den KarlsBuddies unternehmen wir verschiedene Aktivitäten, sodass jeder schnell integriert wird und das Auslandssemester ein voller Erfolg wird. Beginnt das Auslandsstudium zum Wintersemester, wird es eine ganze Woche der Einführung geben, zusammen mit allen Erstsemester Studierenden, die neu an der Karls anfangen.
Alle wichtigen Informationen auf MyKarls und im Freshies Guide.
Die Heimathochschule ist keine Partnerhochschule der Karls?
Die Heimathochschule ist nicht in der Liste der Partnerhochschulen genannt, das Auslandssemester soll aber trotzdem bei uns stattfinden? Funktioniert als sogennanter „free-mover”. Bitte beachten, dass hier Gebühren entstehen. Kontakt über das International Office für weitere Informationen, über die Zulassung und das Bewerbungsverfahren: international@karlshochschule.de
Eva Hilla de Menacho
Mobility Coordinator
ehilla@karlshochschule.org
international@karlshochschule.org
Tel.: 0721 48095-308