Direkt ins Studium ohne Hochschulzugangsberechtigung
Was ist das Probestudium nach §58 Absatz 3b LHG BW?
Das Probestudium an der Karlshochschule richtet sich an Studieninteressierte ohne direkte Hochschulzulassung in Baden-Württemberg. Es basiert auf §58 Absatz 3b des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg (LHG BW) und ist eine staatlich anerkannte Alternative zum Studienkolleg.
Mit dem Probestudium startest du direkt an der Karls in deinen Wunschstudiengang. Im Rahmen des ersten Studienjahres nimmst du an allen vorgesehen Kursen deines Studiengangs teil, zeigst durch die erfolgreiche Teilnahme an den Prüfungen deine fachliche Eignung und lernst das Hochschulleben aus erster Hand kennen. Bei erfolgreichem Abschluss des Probestudiums (40 von 60 ECTS im ersten Studienjahr müssen erreicht werden) kannst du anschließend dein Studium regulär im 2. Studienjahr weiterführen.
Im Gegensatz zum Studienkolleg steht beim Probestudium nicht die Vorbereitung in einer separaten Einrichtung im Mittelpunkt, sondern der unmittelbare Einstieg in die akademische Praxis. Du lernst gemeinsam mit den anderen Studierenden, knüpfst direkt Kontakte zu den Professoren und profitierst von den extra-curricularen Angeboten.
So wird das Probestudium zu deinem praxisnahen und motivierenden Einstieg in deine akademische Zukunft.
Wende Dich bei Fragen zum Probestudium gerne beim Team Admissions unter admissions@karlshochschule.de.